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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Stadt Haßfurt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Verkehrsamt der Stadt Haßfurt: Zusätzliche Öffnungszeiten von Mai bis einschließlich Oktober: MO 12:00 bis 16:00 DI 12:00 bis 14:00 MI 12:00 bis 16:00 DO 12:00 bis 14:00 FR 12:00 bis 17:00 SA 10:00 bis 13:00

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