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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 11, Hauptverwaltung und Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Mittwochs nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Weißbergstraße 2a
96170 Priesendorf

Postanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg