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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Markt Ebensfeld

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rinnigstr. 6
96250 Ebensfeld

Postanschrift

Rinnigstr. 6
96250 Ebensfeld