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Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
85622 Feldkirchen
Postfach 1249
85619 Feldkirchen