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Arzneimittel; Beantragung eines Exportzertifikats

Für die Ausfuhr von Arzneimitteln muss ein Zertifikat entsprechend dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation beantragt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 53.2 - Pharmazie

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