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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di
7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do
7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 15:00 Uhr
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Hausanschrift

Schloßplatz 5
96450 Coburg

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Postfach 2043
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