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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Breitenberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag: nachmittags nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 3
94139 Breitenberg

Postanschrift

Rathausplatz 3
94139 Breitenberg