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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Gauting

Fachbereich Standesamt und Friedhofswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstraße 7
82131 Gauting

Postanschrift

Postfach 1240
82117 Gauting