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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 63 Med. Gutachtenwesen, Berufe des Gesundheitswesens

Öffnungszeiten

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