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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

Hausanschrift

Edmund-Zimmermann-Straße 3
86470 Thannhausen

Postanschrift

Edmund-Zimmermann-Straße 3
86470 Thannhausen