Logo Bayernportal

Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Stadt Baiersdorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Waaggasse 2
91083 Baiersdorf

Postanschrift

Postfach 26
91081 Baiersdorf