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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Iphofen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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Mi
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und

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08:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich für Sie geöffnet: Donnerstag: bis 18:00 Uhr Jeden letzten Samstag im Monat, nach telefonischer Terminvereinbarung, von 10:00 - 12:00 Uhr.

Hausanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Postanschrift

Postfach 120
97344 Iphofen