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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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08:30 Uhr - 12:00 Uhr

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