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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Stadt Olching

Standesamt und Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 08.00 - 12.30 Uhr   

Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr *

Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr *

Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr   

Freitag 08.00 - 12.30 Uhr *

* nur mit Termin

Hausanschrift

Rebhuhnstr. 18
82140 Olching

Postanschrift

Postfach 1260
82134 Olching