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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Für Sie zuständig

Markt Hohenfels

Markt Hohenfels

Hausanschrift

Pfarrer-Ertl-Platz 3
92366 Hohenfels

Postanschrift

Pfarrer-Ertl-Platz 3

92366 Hohenfels

Telefon

+49 9472 9401-0

Leistungsdetails

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

verwaltungsgerichtliche Klage

  • Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

    Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Stand: 17.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz