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Hufbeschlagschmied/-in; Beantragung der Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der staatlichen Anerkennung

Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wenn der Nachweis über die erfolgreich bestandene Hufbeschlagsprüfung vorgelegt wird.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

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