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Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen - BayernPortal

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Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Beschreibung

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Themen

Stand: 23.12.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Für Sie zuständig

 
 

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