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Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 38 - Abfallwirtschaft

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