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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Landratsamt Nürnberger Land

SGr. 721 - Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
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7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
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Fr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten

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91207 Lauf a.d.Pegnitz

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91205 Lauf a.d.Pegnitz