Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Description
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
Prerequisites
Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)
Deadlines
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Identity card or passport (copy)
- Required document, Bavaria-wide: Führungszeugnis für Behörden
-
Required document, Bavaria-wide:
Gewerbezentralregisterauszug
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
-
Required document, Bavaria-wide:
Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)
für Ausländer
-
Required document, Bavaria-wide:
Handelsregisternummer
für juristische Personen
-
Required document, Bavaria-wide:
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige
für juristische Personen
Fees
- Reisegewerbekarte: 25 bis 400 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 55 ff. Gewerbeordnung (GewO)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related issues
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch EU-Bürger
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger
- Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Official notification of a trade or business; Deregistration of a trade or business
- Official notification of a trade or business; Registration of a trade or business
- Official notification of a trade or business; Registration of a trade or business by EU foreigners
- Official notification of a trade or business; Registration of a trade or business by non-EU citizens
- Official notification of a trade or business; Change of registration of a trade or business
- Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
- Marktfestsetzung; Beantragung
- Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger
- Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Wanderlager; Anzeige
- Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger
Status: 23.07.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Responsible for you
-
Landratsamt Aschaffenburg
Phone
+49 (0)6021 394-0
Fax
+49 (0)6021 394-999
Secure request form
De-Mail
poststelle@lra-ab.de-mail.de
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.