Bürgschaft; Beantragung der Übernahme
Zur Aufnahme von Bankkrediten ist in der Regel die Stellung ausreichender bankmäßiger Sicherheiten erforderlich. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen stehen solche Sicherheiten häufig nicht zur Verfügung. Sie haben daher Schwierigkeiten, ihren Kapitalbedarf zu decken. Bürgschaften der LfA-Förderbank Bayern und der Bürgschaftsbank Bayern sollen auch diesen Unternehmen die Kreditaufnahme ermöglichen.
Description
Soweit nicht die Bürgschaftsbank Bayern zuständig ist (für die Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten-/Landschaftsbau bis zu einem bestimmten Höchstbetrag) werden durch die LfA Förderbank Bayern Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen (Hausbankprinzip) für Kredite an Unternehmen übernommen, die mangels erforderlicher bankmäßiger Sicherheiten sonst nicht oder nicht zu den vorgesehenen Bedingungen gewährt werden können.
Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft können Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.
Für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen wurde das Bürgschaftsinstrumentarium deutlich verbessert und ausgebaut. Alle aktuellen Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bürgschaftsbank Bayern und der LfA Förderbank Bayern.
Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern und die Bürgschaftsbank Bayern zu erhalten.
Prerequisites
Förderfähig sind natürliche Personen, die eine tragfähige Voll- und Nebenerwerbsexistenz gründen wollen, kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Produktions- und Absatzgenossenschaften in Bayern.
Verbürgt werden im Wesentlichen
- Kredite zur Finanzierung von Investitionen,
- Kredite zur Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Betriebes
- in besonderen Fällen auch Betriebsmittelkredite, vor allem in Verbindung mit Investitionen,
- Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen,
- Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.
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Status: 10.03.2021
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