Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/r dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Postfach 1407
90507 Zirndorf