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Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 53 Gewerberecht, Rechtsfragen des Gesundheits- und Veterinärwesens

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