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Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet II/3 - Gewerbeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Weitere Sprechzeiten und Termine am Nachmittag nur nach vorheriger Vereinbarung.

Hausanschrift

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.