Logo Bayernportal

Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Stadt Neustadt a.d.Donau

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zusätzlich telefonisch oder mit Terminvereinbarung:

Montag - Mittwoch 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Hausanschrift

Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau

Postanschrift

Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau