Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Beschreibung
Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.
Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land)
-
Online-Verfahren, lokal begrenzt:
Sport / Vereine - Überlassung von Sportstätten des Landkreises Nürnberger Land
Dieser Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit die Überlassung von Sportstätten des Landkreises für eine Veranstaltung oder zur Dauerbelegung zu beantragen.
Verwandte Themen
Stand: 02.12.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Landratsamt Nürnberger Land
Telefon
+49 9123 950-0
Telefax
+49 9123 950-8009
Sicheres Kontaktformular
Webseite
-
Landratsamt Nürnberger Land - SG 53 - Hochbau und Gebäudemanagement
Telefon
+49 9123 950-0
Telefax
+49 9123 950-8009
Sicheres Kontaktformular
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.