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Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

Landratsamt Ebersberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

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