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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Gemeinde Langenaltheim

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
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und

14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim

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Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim