Vermessung; Beantragung einer Grenzfeststellung
Eine Grenzfeststellung nennt man die Aufdeckung und Überprüfung vorhandener Grenzzeichen, die Abmarkung bisher unabgemarkter Grenzen oder die Wiederherstellung verlorengegangener Grenzzeichen. Sie können eine Grenzfeststellung beantragen.
Description
Eine Abmarkungspflicht für Grenzen gibt es erst seit 1900. Das ist der Grund dafür, dass es in Bayern noch viele Grenzen gibt, die weder abgemarkt noch den Eigentümern genau bekannt sind. Rechtssicherheit wird durch die Neuvermessung und Abmarkung dieser Grenzen durch die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung geschaffen.
Des Weiteren gehen Grenzzeichen aus verschiedenen Gründen verloren (Bauarbeiten, Feldbearbeitung usw.) bzw. sie werden verschüttet.
Die Grenzfeststellung besteht also aus der Abmarkung bisher unabgemarkter Grenzen und dem Aufdecken von Grenzzeichen (mit Überprüfung) bzw. der Wiederherstellung verlorengegangener Grenzzeichen.
Wenn Sie an Ihrer Grundstücksgrenze die Grenzsteine nicht finden, so können Sie dort eine Grenzfeststellung beantragen.
Deadlines
keine
Forms
-
Form, Bavaria-wide:
Vermessungsantrag [File format: pdf]
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Fees
Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit sowohl festgestellten alten als auch festgelegten neuen Grenzpunkte sowie der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke. Die Gebühr beträgt für
Grenzpunkte
- für den 1. Grenzpunkt: 260 EUR
- für den 2. bis 30. Grenzpunkt: je 85 EUR
- für den 31. bis 100. Grenzpunkt: je 70 EUR
- für alle weiteren Grenzpunkte: je 60 EUR
Flurstücke
- für das 1. Flurstück: 410 EUR
- für das 2. bis 10. Flurstück: je 170 EUR
- für das 11. bis 30. Flurstück: je 90 EUR
- für alle weiteren Flurstücke: je 55 EUR
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz - AbmG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
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Status: 28.12.2020
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