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Europaangelegenheiten, internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei Maßnahmen in den Bereichen der Europaangelegenheiten, der internationalen Beziehungen Bayerns und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.

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Für Sie zuständig

Bayerische Staatskanzlei

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Hausanschrift

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Postanschrift

Postfach 220011

80535 München

Telefon

+49 89 2165-0

Leistungsdetails

Es werden Maßnahmen in folgenden drei Bereichen gefördert:

  • Europaangelegenheiten:
    • Information der Öffentlichkeit über die Entwicklung der Europäischen Union mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen
    • öffentlicher Dialog über die Zukunft der Europäischen Union im Einklang mit den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Verträge
  • Internationale Beziehungen
    • Beziehungspflege Bayerns mit ausländischen Staaten und Regionen in den Bereichen Verwaltung, Polizei, Justiz und Innere Sicherheit, Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Technologie, Kultur, Bildung und Gesellschaft, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
    • Auseinandersetzung mit allgemeinen außen- und sicherheitspolitischen Entwicklungen
    • Aktivitäten zur Förderung der deutschen Sprache und der deutschen Minderheiten im Ausland sowie die Vermittlung und Präsentation der kulturellen Identität Bayerns im Ausland
  • Entwicklungszusammenarbeit
    • Unterstützung ausgewählter Staaten in ihrer Entwicklung, ihrer Eigenverantwortung, sowie
    • die Minderung von Fluchtursachen vor Ort, in sinnvoller Ergänzung zu den Programmen der Europäischen Union und des Bundes

  • Voraussetzungen, die der Projektträger erfüllen muss:
    • Organisation, innere Struktur und Erfahrung des Zuwendungsempfängers müssen die Gewähr für den Erfolg des Projekts und
    • eine sachgerechte, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel bieten, die der Art, dem Umfang und der Schwierigkeit des Projekts entsprechen.
       
  • Voraussetzungen, die das Projekt erfüllen muss:
    • ein erhebliches staatliches Interesse an der geförderten Maßnahme, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann
    • erkennbarer Bezug zu Bayern
    • klar definiertes Projektziel
    • ausgeglichener Finanzierungsplan
    • gesicherte Gesamtfinanzierung
    • ein angemessenes Verhältnis von eingesetzten Fördermitteln und zu er-wartender Langzeit- und Breitenwirkung
    • Projektziel im vorgesehenen Mittelrahmen und einer vorab definierten Laufzeit umsetzbar
    • Projektziel soll sowohl im Zuwendungsverlauf als auch nachträglich eine Erfolgskontrolle ermöglichen.

  • Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, diese beinhalten mindestens:
    • Angaben zum Antragsteller,
    • eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung,
    • eine Kurzbeschreibung des Projekts und Darstellung der zu erwartenden Ergebnisse und Auswirkungen,
    • einen detaillierten, verbindlichen Finanzierungsplan, aus dem die Erbringung des Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben hervorgeht sowie
    • eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.

Eine Zuwendung zur Projektförderung kann per unterschriebenem Antragsformular mit ausführlicher Begründung der geplanten Verwendung der Zuwendung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail in deutscher Sprache bei der Bayerischen Staatskanzlei (Abteilung C I Europaangelegenheiten und Internationales) oder über das bereitgestellte Online-Verfahren beantragt werden.

Die Verbescheidung erfolgt nach Prüfung durch die Bayerische Staatskanzlei.

keine

keine

bis zu 2 Monate ab Antragsstellung

Die Förderung erfolgt als Einzelfallförderung im Rahmen der Zusammenarbeit der Staatsregierung mit ausländischen Staaten und Regionen, ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 06.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei