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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Stadt Bad Berneck i.Fichtelgebirge

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Bahnhofstraße 77
95460 Bad Berneck i.Fichtelgebirge

Rathaus

Postanschrift

Bahnhofstr. 77

95460 Bad Berneck i.Fichtelgebirge

Telefon

+49 9273 89-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales