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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Ruderting - Zuständigkeit außerhalb der Gemeinde

Gemeinde Ruderting

Hausanschrift

Passauer Str. 3
94161 Ruderting

Postanschrift

Passauer Str. 3

94161 Ruderting

Telefon

+49 8509 9005-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales