Logo Bayernportal

Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Barbing

Gemeinde Barbing

Hausanschrift

Kirchstr. 1
93092 Barbing

Postanschrift

Kirchstr. 1

93092 Barbing

Telefon

+49 9401 9229-0

Webseite

www.barbing.de

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales