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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf. - Technisches Bauamt

Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Hausanschrift

Herrnstr. 1
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Herrnstr. 1

92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales