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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst

Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst

Hausanschrift

Rathausplatz 1
91599 Dentlein a.Forst

Postanschrift

Rathausplatz 1

91599 Dentlein a.Forst

Telefon

+49 9855 9799-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales