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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt

Hausanschrift

Weilheimer Str. 1-3
82402 Seeshaupt

Postanschrift

Weilheimer Str. 1-3

82402 Seeshaupt

Telefon

+49 8801 9071-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales