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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Neukirchen vorm Wald

Gemeinde Neukirchen vorm Wald

Hausanschrift

Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald

Postanschrift

Kirchenweg 2

94154 Neukirchen vorm Wald

Telefon

+49 8504 9152-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales