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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Bad Birnbach

Hausanschrift

Neuer Marktplatz 1
84364 Bad Birnbach

Postanschrift

Postfach 110

84361 Bad Birnbach

Telefon

+49 8563 9630-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales