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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

SG 15 Hauptverwaltung, EDV, Fremdenverkehrsamt, Sitzungsdienst, Sportamt

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