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Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr geöffnet; Obige Zeiten vom 01.05. bis 30.09. gültig

Hausanschrift

Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen

Postanschrift

Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen