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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialer Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet II/2 - Straßenverkehrsamt und Verkehrsüberwachung

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