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Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab Termine um Ihre Wartezeit gering zu halten. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.

Hausanschrift

Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg

Postanschrift

Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg