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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d.Waldnaab

Postanschrift

Postfach 1260

92657 Neustadt a.d.Waldnaab

Telefon

+49 9602 79-0

Webseite

www.neustadt.de

Leistungsdetails

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Stand: 17.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr