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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Landratsamt München

Für Sie zuständig

Gemeinde Pullach i.Isartal

Hausanschrift

Johann-Bader-Str. 21
82049 Pullach i. Isartal

Postanschrift

Johann-Bader-Str. 21

82049 Pullach i. Isartal

Telefon

+49 89 744744-0

Webseite

www.pullach.de/

Leistungsdetails

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Stand: 17.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr