Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Stand: 13.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Gemeinde Michelau i.OFr.
Postanschrift
Postfach 1226
96244 Michelau i.OFr.
Telefon
+49 9571 9707-0
Telefax
+49 9571 9707-27
E-Mail
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.