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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach

Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach

Hausanschrift

Stadtsteinacher Str. 17
95369 Untersteinach

Postanschrift

Postfach 10

95369 Untersteinach

Telefon

+49 9225 9515-0

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales