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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Dillingen a.d.Donau - Rechts- und Bauverwaltungsamt

Große Kreisstadt Dillingen a.d.Donau

Hausanschrift

Königstraße 37/38
89407 Dillingen a.d.Donau

Postanschrift

Königstraße 37/38

89407 Dillingen a.d.Donau

Telefon

+49 9071 54-0

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales