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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten - Geschäftsleitung/Hauptamt

Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten

Hausanschrift

Hauptstr. 10
87672 Roßhaupten

Postanschrift

Hauptstr. 10

87672 Roßhaupten

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales