Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Stand: 02.12.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Markt Neuburg a.d.Kammel - Marktkasse
Telefon
+49 8283 9985-0
Telefax
+49 8283 9985-29
Sicheres Kontaktformular
E-Mail
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.