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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Formulare

Ergänzung: Stadt Wasserburg a.Inn

Für Sie zuständig

Stadt Wasserburg a.Inn - Liegenschaftsamt

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Ergänzung: Stadt Wasserburg a.Inn

Die Stadt Wasserburg a. Inn verwaltet einen Bestand von rund 200 Wohneinheiten und 50 Gewerbeeinheiten. Auch Garagen und Kleingartengrundstücke werden vermietet.

Die Nachfrage nach Wohnraum in der Region ist zurzeit sehr hoch. Wohnungsangebote erfolgen deshalb ausschließlich an Bewerber, die eine schriftliche Wohnungsbewerbung bei der Stadt abgegeben haben. Die Antragsteller werden damit in einer Vormerkliste verzeichnet.

Bei der Wohnungsvergabe werden insbesondere soziale Aspekte berücksichtigt, die vom Stadtrat festgelegt wurden. Bewertet werden bei der Mieterauswahl insbesondere Gesichtspunkte wie Familienbezug, Wohnortbezug, Arbeitsplatzbezug (jeweils zu Wasserburg), Wohnungsnotstand und Schwerbehinderung.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales